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Projektgruppen - Fußballturnierordnung
vom 4.7.1990
Universität Oldenburg
Fachbereich Informatik
Der Fachbereichsrat hat auf seiner heutigen Sitzung ergänzend
zu dem Projektgruppenpapier vom 1.6.88 folgende Projektgruppen-Fußballturnierordnung
zustimmend zur Kenntnis genommen und diesen wichtigen Meilenstein
in der Geschichte des Fachbereichs nachdrücklich begrüßt:
- Jede vom Fachbereichsrat genehmigte Projektgruppe (PG) ist
berechtigt, aber gleichzeitig auch zumindest moralisch verpflichtet,
einmal während ihrer Laufzeit am Projektgruppen-Fußballturnier
(PGFT) des Fachbereichs teilzunehmen. Anmeldungen zur Teilnahme
sind bis spätestens 6 Wochen vor Ende des Sommersemesters
an den PG-Beauftragten zu richten.
- Das PGFT findet jeweils an einem Nachmittag in den beiden
letzten Vorlesungswochen des Sommersemesters statt. Ort und Termin
sind unter den PGen abzustimmen und vom PG-Beauftragten bekanntzugeben;
im Streitfall entscheidet der PG-Beauftragte nach Anhörung
der PGen.
- An das PGFT sollte sich möglichst ein Umtrunk, Imbiss,
... anschließen, zu dem nicht nur Spieler und Anhänger
der teilnehmenden PGen, sondern alle Mitarbeiter des Fachbereichs
einzuladen sind. Es gilt als unschick, erst zum Umtrunk zu erscheinen
und nicht bereits - mindestens partiell - den Spielen beizuwohnen.
Die Finanzierungsfragen regelt ein von den PGen eingesetztes
PGFT-Festkomitee.
- Je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften ergibt sich
folgender Spielmodus: bei nur einer teilnehmenden Mannschaft wird
nur ein symbolischer Anstoß durchgeführt und man kann
gleich zum Umtrunk übergehen; bei 2 bis zu einschl. 5 Mannschaften
spielt "jeder gegen jeden"; ab 6 Mannschaften ("Gott
behüte, daß der Fachbereich nie so groß wird")
sind Gruppenspiele mit Endspiel durchzuführen.
Die Spielzeiten sind bei bis zu einschl. 5 Mannschaften 2 x 30
Min. (bei 2), je 2 x 15 Min. (bei 3), je 2 x 10 Min. (bei 4) und
2 x 8 Min. (bei 5 Mannschaften). Bei 6 und mehr Mannschaften sind
Spielplan und -zeiten nach Anhörung der PGen vom PG-Beauftragten
festzulegen.
Die Schiedsrichter werden vom PG-Beauftragten bestimmt und sollten
neutralen Abteilungen des Fachbereichs angehören. Eine fachliche
Kompetenz wäre darüberhinaus kein Hinderungsgrund für
die Bestellung ...
- Spielberechtigt sind alle PG-Teilnehmer und die Mitarbeiter
der veranstaltenden Abteilung. Die Liste der für einen Einsatz
vorgesehenen Spieler ist spätestens 1 Woche vor dem PGFT
beim PG-Beauftragten abzugeben, der notfalls mit Unterstützung
der Fachbereichsbeamtin die Spielberechtigung prüft.
Die jeweilige Mannschaftsgröße (z.B. Torwart und 5
Feldspieler) wird vom PG-Beauftragten nach Anhörung der PGen
unmittelbar vor dem Anstoß zum ersten Spiel festgelegt.
- Der Sieger des PGFT erhält den vom Fachbereich gestifteten
Wanderpokal. Die Übergabe nimmt der Dekan vor. Falls er aus
triftigem - und nur aus einem solchen - Grund verhindert ist,
hat er für eine würdige Vertretung zu sorgen (z.B. Präsident,
Prodekan). Auf dem Wanderpokal hat jeder Sieger nach dem vom erstmaligen
Gewinner vorgegebenen Muster auf eigene Kosten ein Schild mit
Gravur anbringen zu lassen, aus dem die siegreiche Mannschaft
und das Jahr des Erfolges ersichtlich sind.
Der Wanderpokal ist in den Räumen der Abteilung aufzubewahren,
die die siegreiche PG veranstaltet (hat), und insbesondere auswärtigen
Besuchern unaufgefordert und stolz zu präsentieren.
- Alle nicht in dieser PGFT geklärten Fragen entscheidet
der PG-Beauftragte. Widerspruch beim Dekan ist möglich, aber
zwecklos.
(i.A. H.-J. Appelrath)
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