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Projektgruppen - Fußballturnierordnung

vom 4.7.1990
Universität Oldenburg
Fachbereich Informatik

Der Fachbereichsrat hat auf seiner heutigen Sitzung ergänzend zu dem Projektgruppenpapier vom 1.6.88 folgende Projektgruppen-Fußballturnierordnung zustimmend zur Kenntnis genommen und diesen wichtigen Meilenstein in der Geschichte des Fachbereichs nachdrücklich begrüßt:

  1. Jede vom Fachbereichsrat genehmigte Projektgruppe (PG) ist berechtigt, aber gleichzeitig auch zumindest moralisch verpflichtet, einmal während ihrer Laufzeit am Projektgruppen-Fußballturnier (PGFT) des Fachbereichs teilzunehmen. Anmeldungen zur Teilnahme sind bis spätestens 6 Wochen vor Ende des Sommersemesters an den PG-Beauftragten zu richten.

  2. Das PGFT findet jeweils an einem Nachmittag in den beiden letzten Vorlesungswochen des Sommersemesters statt. Ort und Termin sind unter den PGen abzustimmen und vom PG-Beauftragten bekanntzugeben; im Streitfall entscheidet der PG-Beauftragte nach Anhörung der PGen.

  3. An das PGFT sollte sich möglichst ein Umtrunk, Imbiss, ... anschließen, zu dem nicht nur Spieler und Anhänger der teilnehmenden PGen, sondern alle Mitarbeiter des Fachbereichs einzuladen sind. Es gilt als unschick, erst zum Umtrunk zu erscheinen und nicht bereits - mindestens partiell - den Spielen beizuwohnen.

    Die Finanzierungsfragen regelt ein von den PGen eingesetztes PGFT-Festkomitee.

  4. Je nach Anzahl der teilnehmenden Mannschaften ergibt sich folgender Spielmodus: bei nur einer teilnehmenden Mannschaft wird nur ein symbolischer Anstoß durchgeführt und man kann gleich zum Umtrunk übergehen; bei 2 bis zu einschl. 5 Mannschaften spielt "jeder gegen jeden"; ab 6 Mannschaften ("Gott behüte, daß der Fachbereich nie so groß wird") sind Gruppenspiele mit Endspiel durchzuführen.

    Die Spielzeiten sind bei bis zu einschl. 5 Mannschaften 2 x 30 Min. (bei 2), je 2 x 15 Min. (bei 3), je 2 x 10 Min. (bei 4) und 2 x 8 Min. (bei 5 Mannschaften). Bei 6 und mehr Mannschaften sind Spielplan und -zeiten nach Anhörung der PGen vom PG-Beauftragten festzulegen.

    Die Schiedsrichter werden vom PG-Beauftragten bestimmt und sollten neutralen Abteilungen des Fachbereichs angehören. Eine fachliche Kompetenz wäre darüberhinaus kein Hinderungsgrund für die Bestellung ...

  5. Spielberechtigt sind alle PG-Teilnehmer und die Mitarbeiter der veranstaltenden Abteilung. Die Liste der für einen Einsatz vorgesehenen Spieler ist spätestens 1 Woche vor dem PGFT beim PG-Beauftragten abzugeben, der notfalls mit Unterstützung der Fachbereichsbeamtin die Spielberechtigung prüft.

    Die jeweilige Mannschaftsgröße (z.B. Torwart und 5 Feldspieler) wird vom PG-Beauftragten nach Anhörung der PGen unmittelbar vor dem Anstoß zum ersten Spiel festgelegt.

  6. Der Sieger des PGFT erhält den vom Fachbereich gestifteten Wanderpokal. Die Übergabe nimmt der Dekan vor. Falls er aus triftigem - und nur aus einem solchen - Grund verhindert ist, hat er für eine würdige Vertretung zu sorgen (z.B. Präsident, Prodekan). Auf dem Wanderpokal hat jeder Sieger nach dem vom erstmaligen Gewinner vorgegebenen Muster auf eigene Kosten ein Schild mit Gravur anbringen zu lassen, aus dem die siegreiche Mannschaft und das Jahr des Erfolges ersichtlich sind.

    Der Wanderpokal ist in den Räumen der Abteilung aufzubewahren, die die siegreiche PG veranstaltet (hat), und insbesondere auswärtigen Besuchern unaufgefordert und stolz zu präsentieren.

  7. Alle nicht in dieser PGFT geklärten Fragen entscheidet der PG-Beauftragte. Widerspruch beim Dekan ist möglich, aber zwecklos.



(i.A. H.-J. Appelrath)